USt-frei bezahlen

 

 

Wenn Sie eine gültige Umsatzsteuer-ID haben, können wir Ihre Bestellung ohne Mehrwertsteuer berechnen. Dies gilt für alle europäischen Firmen. Bitte beachten sie, dass ihr Firmensitz außerhalb Deutschlands sein muss und die Lieferung nachweislich Deutschland verlässt.

Nach deutschem Recht müssen wir die Umsatzsteuer-ID jedes Mal vor der Erstellung einer Rechnung bestätigen. Deshalb notieren Sie bitte jedes Mal in Ihrer Bestellung (vor Abschluss der Bestellung besteht die Möglichkeit, dem Verkäufer eine Notiz zu hinterlassen), dass Sie ohne Steuern zahlen möchten und geben ihre VAT-nr mit an. Nach Eingang ihrer Bestellung kontaktieren wir das Bundeszentralamt für Steuern und lassen Ihre USt-IdNr schriftlich bestätigen. Dieser Vorgang dauert ca. 3 Stunden (das BZA ist i.d.R. von  8:00 - 15:30 Uhr an Werktagen zu erreichen).
Nach der Bestätigung ihrer VAT-Nummer erhalten Sie eine seperate E-Mail mit den Zahlungsinformationen (Nettobetrag, Banküberweisung, Paypal, Rechnungsadresse).
Sofern Sie die Zahlung in der Zwischenzeit inkl. der MwSt. ausgeführt haben (bei Zahlung mit Pay Pal wird die "Zahlung ohne MwSt." noch nicht unterstützt), senden wir Ihnen die MwSt. nach der Bestätigung ihrer VAT-Nr. seitens des BZA zeitnah auf ihr Konto zurück.

Beachten sie bitte, dass die Voreinstellung im Shop nicht möglich ist, da bei jeder Bestellung die Steuer-ID schriftlich bestätigt werden muss. Die BZA stellt eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum der Abfragung aus. Die Abfragung soll unmittelbar vor der Rechnungsausstellung erfolgen, damit bewiesen werden kann, dass zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung die VAT-ID gültig ist und der entsprechenden Adresse zugeordnet werden kann.

 

Daher bitten wir jedes Mal in der Bestellung ihre VAT-ID zu notieren. Diese wird dann nicht automatisiert, sondern persönlich von unseren Mitarbeitern zum Bestätigen beim BZA abgefragt.

Erst nach der Bestätigung seitens des Bundeszentralamt für Steuern kann eine Nettorechnung ausgestellt werden. Das Bestelldatum muss gleich dem Ausstellungsdatum der schriftlichen Bestätigung seitens der Bundeszentralamt für Steuern entsprechen. Eine abweichende Handlung ist nicht gesetzeskonform. Wir danken für ihr Verständnis.

Sollten sie weitere Fragen haben, stehen wir ihnen gern auch schriftlich zur Verfügung.